Chiropraktische Medizin
Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sind befugt, medizinische Diagnosen zu stellen, Medikamente zu verschreiben, Arztzeugnisse auszustellen und bei Bedarf an andere Fachpersonen zu überweisen.
Chiropraktorinnen und Chiropraktoren sind befugt, medizinische Diagnosen zu stellen, Medikamente zu verschreiben, Arztzeugnisse auszustellen und bei Bedarf an andere Fachpersonen zu überweisen.
Die Chiropraktik gehört zu den fünf medizinischen Berufen, die im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe anerkannt sind. Sie wird von den obligatorischen Versicherungen (KVG, UVG, IV, MV) vergütet.
Die Behandlungen erfolgen hauptsächlich manuell und können je nach Situation durch bildgebende Untersuchungen oder Analysen ergänzt werden.
Je nach klinischer Situation kommt ein breites Spektrum manueller Techniken zum Einsatz.
Geeignete Instrumente oder Geräte können die Behandlung ergänzen.
Jede Behandlung wird unter Berücksichtigung des Alters, der Indikation und der Präferenzen der Patientin oder des Patienten ausgewählt.
Die Manipulation oder Justierung zielt darauf ab, die Beweglichkeit der Gelenke wiederherzustellen.
Gelegentlich kann ein hörbares Geräusch auftreten. Es ist physiologisch, schmerzfrei und ungefährlich.
Die Konsultation beginnt mit einer ausführlichen Anamnese, gefolgt von einer vollständigen klinischen Untersuchung mit orthopädischen und neurologischen Tests.
Es wird eine Arbeitsdiagnose gestellt und ein individueller Behandlungsplan vorgeschlagen.
Falls erforderlich, können Verordnungen, Übungen oder zusätzliche Untersuchungen angeordnet werden.
Ärztliche Verordnung?
Nein. Die Chiropraktik ist in der Schweiz ein medizinischer Beruf der Grundversorgung. Sie können eine Chiropraktorin oder einen Chiropraktor direkt und ohne vorgängige Verordnung konsultieren. Beim Hausarztmodell benötigen Sie für einen von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt festgelegten Zeitraum eine Überweisung.
Kostenübernahme?
Ja. Chiropraktische Leistungen werden gemäss den Bestimmungen des KVG von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen, wie andere anerkannte medizinische Leistungen.
Was soll ich zur ersten Konsultation mitbringen?
Ihre Versicherungskarte sowie, falls vorhanden, Ihre bildgebenden Untersuchungen, Arztberichte und Ihre Medikamentenliste.
Nur Rückenschmerzen?
Nein. Die Betreuung betrifft den gesamten Bewegungsapparat: Wirbelsäule, Gelenke sowie funktionelle und haltungsbedingte muskuloskelettale Beschwerden.
Justierung | Manipulation?
Nein. Jede Betreuung beginnt mit einer Anamnese und einer klinischen Untersuchung. Die Behandlung wird anschliessend an die Diagnose, die medizinische Situation und die Präferenzen der Patientin oder des Patienten angepasst.
Röntgen oder MRI vor der Konsultation?
Nein. Eine bildgebende Untersuchung ist nur angezeigt, wenn sie medizinisch sinnvoll ist. Falls erforderlich, kann sie im Rahmen der Betreuung von der Chiropraktorin oder vom Chiropraktor verordnet werden.
Unfälle?
Ja. Konsultationen werden im Rahmen der Unfallversicherung nach UVG übernommen, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.